Einbruchschutz und Mietrecht: Hierzu informiert Sie der Amper Schlüsseldienst in München
28. September 2016Deutschland ist ein Einbruchsland. Eingebrochen wird überall. Vom Studentenappartement bis zur repräsentativen Villa ist jedes nur denkbare Objekt Ziel von Ganoven und Langfingern. Auch Mietwohnungen sind davon nicht ausgenommen. Natürlich liegt es sowohl im Interesse von Vermietern als auch von Mietern, dass der Einbruchschutz einer Mietwohnung möglichst hochwertig und vollständig ist.
Die Rechtslage in Deutschland wälzt die Last für hochwertigen Einbruchschutz tendenziell eher auf den Mieter ab, denn rein rechtlich gesehen ist der Vermieter mit einer verschließbaren Wohnungs- oder Eingangstür weitgehend aus der Pflicht.
Der einbruchs- und sicherungstechnische Standard, der bei Vertragsschluss gegeben war, gilt als anerkannt. Alle weitergehenden Sicherungen der Mietsache sind Sache des Mieters und auch wenn der Vermieter normalerweise keine Einwände gegen den Einbau von Sicherungstechnik haben kann (die Bedürfnisse sind schließlich verschieden), kann er den Mieter dazu verpflichten, bei Auszug den ursprünglichen Zustand der Mietsache wieder herzustellen. Konkret heißt das, dass Sicherungstechnik und Einbruchschutzmaßnahmen gegebenenfalls auch wieder entfernt werden müssen. Ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, zu dem Sie auch gerne Sicherheitsexperten vom Amper Schlüsseldienst in München hinzuziehen können, erscheint deshalb als ratsam und angezeigt. Gerne überzeugen wir Ihren Vermieter von der Notwendigkeit von einbruchshemmenden Maßnahmen, die schließlich das Sicherheitsniveau und damit den Wert der Immobilie erhöhen.
Sprechen Sie uns an. Die Profis vom Amper Schlüsseldienst in München stehen Ihnen zur Seite!